Elternbrief Nummer 15 im Schuljahr 2020-2021

Schulorganisation ab dem 17.03.2021

 

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

durch das Bildungsministerium wurden am 12.03.2021 neue Richtlinien für die Schulorganisation an öffentlichen Schulen bekannt gegeben, die auf dem Regierungsportal veröffentlicht sind und auf die wir heute erst Bezug nehmen können. Sie gelten zunächst bis zum Beginn der Osterferien. Im Kern findet eine weitere Öffnung der Schulen in allen Schularten statt.

Wir können Sie nur über die Sachverhalte informieren, Hintergrundinformationen liegen uns auch nicht vor.

Grundsätzlich unterstehen wir als staatliche Schule in einem Dienstverhältnis dem Staatlichen Schulamt und dieses dem Bildungsministerium. Wenn Sie diese neuen Regelungen zur Schulorganisation für nicht richtig halten oder Hintergrundinformationen wünschen, so ist es erfolgversprechender, dass Sie sich an Ihre gewählten Elternvertreter wenden. Den Verbänden muss die Landesregierung Rede und Antwort stehen, uns nicht.

Grundsätzlich ist das Verständnis dieser neuen Regeln leichter, wenn man folgende Fachbergriffe deutlich voneinander unterscheidet.

Bisher galt freiwilliger Präsenzunterricht in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 und 10. Das bedeutete, dass in den Klassen Unterricht erteilt wurde, die Eltern aber entscheiden konnten, ob ihre Kinder an diesem Unterricht teilnehmen, oder ob sie das Kind vom Unterricht abmelden.

Abgemeldete Schülerinnen und Schüler waren mit Aufgabenpaketen zu versorgen.

In den Jahrgangsstufen 7 bis 9 wurde Distanzunterricht angeordnet. Diese Schülerinnen und Schüler durften keine Unterrichtsangebote innerhalb der Schule wahrnehmen. Sie wurden grundsätzlich mit Aufgabenpaketen versorgt.

Neu ist der Begriff Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen. Er beinhaltet die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht unter Einhaltung aller Hygienevorschriften, bei freiwilligem Einsatz von Selbst- und Schnelltests. Von dieser Präsenzpflicht können nur Schülerinnen und Schüler auf Antrag beim Bildungsministerium ausgenommen werden.

Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 sowie 10 bedeutet das:

  • Bis zum 19.03.2021 gilt die freiwillige Präsenzpflicht wie bisher.
  • Ab Montag, dem 22.03.2021 beginnt hier der Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen.

Für die Jahrgangsstufen 7 bis 9 sind die Veränderungen gravierender.

  • Der Distanzunterricht endet am 16.03.2021.
  • Der Wechselunterricht beginnt am 17.03.2021.

Die Schüler der Klassen 7 bis 9 werden je in zwei Gruppen eingeteilt, von denen immer eine Gruppe für die festgelegte Zeit Präsenzpflicht im Unterricht hat und sich gleichzeitig die andere Gruppe im Distanzunterricht befindet.

  • Die Gruppeneinteilungen werden auf den Klassen-Padlets bekannt gegeben.
  • Die Gruppe 1 nimmt am Wechselunterricht am 17., 18., 19. und 22. März teil.
  • Die Gruppe 2 nimmt am Wechselunterricht am 23., 24., 25. und 26. März teil.
  • Es gilt der seit Schuljahresbeginn gültige Stundenplan mit der in den Schulplanern veröffentlichten A- und B- Wochen.

Regelungen und Hinweise zu den freiwilligen Selbst- und Schnelltests sind angekündigt, liegen aber noch nicht vor.

Wenn sie vorliegen, informieren wir Sie umgehend.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. B. Weimer

Schulleiter