Elternbrief Nummer 02 im Schuljahr 2021-2022

„Vorsorgliche Vorbereitung auf Distanz- und Wechselunterricht“

„Maskenpflicht ab 16.08.2021“

 

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

 

niemand kann voraussehen, ob im kommenden Schuljahr wieder Phasen mit Wechsel- und/oder Distanzunterricht nötig sein werden.

Ebenso wenig lässt sich vorhersagen, ob nicht einzelne Schüler oder Schülergruppen von Quarantänemaßnahmen betroffen sein werden.

In diesen Fällen möchten wir die Möglichkeiten der schulischen Bildung ohne großen Zeitverzug gewährleisten.

Wir werden dann die Aufgaben auf klasseninterne Padlets stellen und die Zugänge dazu kurzfristig mitteilen.

Auf den Padlets erfahren Sie auch, welcher Lehrer für Sie in welcher Zeit und über welches Medium erreichbar ist. Ebenso erfahren Sie die Einordnung der Aufgabe(n) in ein Themenfeld,

welche Erwartungen an die Lösungen geknüpft wurden,

welche Arbeitszeit und Arbeitsmaterialien vorgesehen ist,

wie und wann die Aufgabe(n) abzugeben ist/sind.

Wir können nicht ausschließen, dass die häusliche technische Ausstattung oder die Qualität des Internets eine Online-Zustellung der Aufgaben erschwert oder unmöglich macht.

Aus diesem Grund bitten wir Sie, uns bis zum 27.08.2021 schriftlich, telefonisch oder per E-Mail zu benachrichtigen, wenn das bei Ihnen der Fall sein sollte.

Hören wir bis zum 27.08.21 nichts von Ihnen, gehen wir davon aus, dass es bei Ihnen keine Probleme mit der Aufgabenbearbeitung mit Hilfe der Padlets gibt.

Was die Maskenpflicht im Unterricht angeht, kann ich Ihnen mitteilen, dass das LAGuS neue Kriterien zur Beurteilung des Infektionsgeschehens heranzieht. Danach ist in unserem Landkreis die maßgebliche risikogewichtete Einstufung noch in Stufe 1 (grün). Das LAGuS nimmt diese Bewertung täglich vor und erst   wenn sie für den Landkreis Ludwigslust-Parchim an drei aufeinanderfolgenden Tagen Stufe 2 (gelb) ausfallen sollte, dann würde die Maskenpflicht wieder gelten.

Die Aussetzung der Maskenpflicht gilt nur für Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten, aber ausdrücklich nicht für die Elternversammlungen und auch nicht für Schulbusse!

Freiwillig darf jede Person weiter eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. B. Weimer

Schulleiter