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Beschlüsse der Lehrerkonferenzen über die Grundsätze

der Leistungsbewertung                                

Domsühl, 08.08.2019

Die Lehrerkonferenzen des Schulteils der Grundschule und des Schulteils  der  Regionalen Schule der Eldetalschule Domsühl beschließen für die Dauer des Schuljahres 2019/2020 nach folgenden Grundsätzen für die Leistungsbewertung zu verfahren:

Teil 1     Bewertungsschlüssel für Klassenarbeiten und Leistungskontrollen

In den Jahrgangsstufen 2  bis 10 enthalten Klassenarbeiten Aufgaben aus den Anforderungsbereichen 1, 2 und 3.

Die Bewertung der erbrachten Leistungen erfolgt auf der Grundlage der Leistungsbewertungsverordnung vom 30.04.2014.

Für Leistungskontrollen gibt es keine Festlegungen hinsichtlich der Anforderungsbereiche.

Hier gilt, orientiert an der Leistungsbewertungsverordnung,  folgender Bewertungsschlüssel:  Aufgabenerfüllung ab 98%  bedeutet Note 1; ab 85% Note 2; ab 67% Note 3; ab 50% Note 4;

ab 25% Note 5 und unter 25% Note 6.

Teil 2     Festlegungen zur Anzahl von Klassenarbeiten, übrigen Noten und Wertigkeiten

 Jahrgangsstufe 2 bis 4 (Grundschule)

In Jahrgangsstufe 2  werden zwei Klassenarbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht  geschrieben.  Sie sollen einen Zeitraum von 30 Minuten nicht überschreiten.

In Jahrgangsstufe 3 und  4 werden drei Klassenarbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht geschrieben und sollen einen Zeitraum von 45 Minuten nicht überschreiten.

Die Noten der Klassenarbeiten sind untereinander gleichwertig.

Diktate werden nicht als Klassenarbeiten sondern als schriftliche Lernerfolgskontrollen gewertet.

Die übrigen Noten aus schriftlichen, mündlichen, praktischen Aufgaben oder individuellen Lernaufgaben sind untereinander gleichwertig. Ihre Anzahl beträgt  mindestens drei Noten pro Halbjahr, wobei die Anzahl nach oben nicht begrenzt wird.

Der Durchschnitt der Klassenarbeiten geht mit 30% und der Durchschnitt der übrigen Noten geht mit dem verbleibenden Anteil in die Jahresnote ein.

In allen übrigen Fächern sind keine Klassenarbeiten vorgeschrieben.

Die Noten aus schriftlichen, mündlichen, praktischen Aufgaben und individuellen Lernaufgaben sind untereinander gleichwertig und es müssen mindestens drei Noten pro Halbjahr erteilt werden.

Beträgt bei der Gesamtnote die erste Stelle nach dem Komma 5, kann die unterrichtende Lehrkraft unter Berücksichtigung der Lernentwicklung Ermessen ausüben.

 Jahrgangstufe 5 und 6   (Orientierungsstufe)

In den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch werden in Jahrgangsstufe 5 drei Klassenarbeiten und in Jahrgangsstufe 6 wegen der Vergleichsarbeiten zwei Klassenarbeiten geschrieben. Im Fach Deutsch ist davon mindestens 1 Aufsatz zu schrieben.

Eine Klassenarbeit dauert grundsätzlich 45 Minuten; ein Aufsatz kann bis zu 90 Minuten dauern.

Die Noten der Klassenarbeiten sind untereinander gleichwertig.

Die übrigen Noten aus schriftlichen, mündlichen, praktischen Aufgaben oder individuellen Lernaufgaben sind untereinander gleichwertig. Ihre Anzahl beträgt  mindestens drei Noten pro Halbjahr, wobei die Anzahl nach oben nicht begrenzt wird.

In Jahrgangsstufe 5 geht der Durchschnitt der Klassenarbeiten zu 50 %  in die Jahresnote ein.

In Jahrgangsstufe 6 geht der Durchschnitt der Klassenarbeiten zu 40 %  in die Jahresnote ein.

In allen übrigen Fächern sind keine Klassenarbeiten vorgeschrieben.

Die Noten aus schriftlichen, mündlichen, praktischen Aufgaben und individuellen Lernaufgaben sind untereinander gleichwertig und es müssen mindestens drei Noten pro Halbjahr erteilt werden.

Gleiches gilt für  Einstundenfächer, die auch epochal unterrichtet sein können.

Hier müssen  es ebenfalls mindestens drei Noten im Schulhalbjahr  sein.

Aus dem Durchschnitt der gleichwertigen Noten ergibt sich die Jahresnote.

Beträgt bei der Gesamtnote die erste Stelle nach dem Komma 5, kann die unterrichtende Lehrkraft unter Berücksichtigung der Lernentwicklung Ermessen ausüben.

Jahrgangsstufe 7 bis 10

In den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch werden in den Jahrgangsstufe 7, 9 und 10 drei Klassenarbeiten und in Jahrgangsstufe 8 wegen der Vergleichsarbeiten zwei Klassenarbeiten geschrieben.

Für die Jahrgangsstufen 7 bis 10 gelten für die übrigen Fächer folgende Klassenarbeitsanzahlen:

AWT, Biologie, Chemie, Physik,

Geschichte, Geografie, Sozialkunde (ab Kl.8),

wenn sie ein Schuljahr lang unterrichtet werden              2 pro Fach

Biologie, Chemie, Physik, Geschichte, Geografie

wenn sie epochal unterrichtet werden                                 1 pro Fach

Klassenarbeiten dauern mindestens 45 Minuten, Aufsätze können mindestens 90 Minuten dauern.

Die Klassenarbeitsnoten untereinander sind gleichwertig.

Bei Fächern mit  3 Klassenarbeiten pro Schuljahr geht ihr Durchschnitt  mit 50% in die Jahresnote ein.

Bei Fächern mit 2 Klassenarbeiten pro Schuljahr gehen die Klassenarbeitsnoten zu 40% in die Gesamtwertung  ein.

Bei Fächern mit 1 Klassenarbeit geht diese zu 25% in die Gesamtwertung ein.

Die übrigen Noten aus schriftlichen, mündlichen und praktischen Arbeiten sowie individuellen Lernaufgaben sind untereinander  gleichwertig und gehen  mit dem verbleibenden Anteil in die Jahresnote ein.

Die Mindestanzahl beträgt drei pro Halbjahr.

In allen übrigen Fächern sind keine Klassenarbeiten vorgeschrieben.

Die  Noten aus schriftlichen, mündlichen, praktischen Aufgaben sowie individuellen Lernaufgaben sind untereinander gleichwertig und es müssen mindestens drei Noten pro Halbjahr erteilt werden.

Gleiches gilt für  Einstundenfächer und Wahlpflichtkurse, die auch epochal unterrichtet sein können.

Hier müssen  es ebenfalls mindestens drei Noten im Schulhalbjahr  sein.

Aus dem Durchschnitt der gleichwertigen Noten ergibt sich die Jahresnote.

Beträgt bei der Gesamtnote die erste Stelle nach dem Komma 5, kann die unterrichtende Lehrkraft unter Berücksichtigung der Lernentwicklung Ermessen ausüben.

Die Belegarbeit in den Jahrgangsstufen 8 und 9 wird bewertet. Die Note geht in die Bewertung in diesem Fach ein. Außerdem werden  das Fach der Belegarbeit und die Note im Jahreszeugnis  bei Vermerken genannt.

Schulleiter