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Hausordnung der Eldetalschule | Regionale Schule mit Grundschule

Diese Hausordnung gilt für SchülerInnen, LehrerInnen, MitarbeiterInnen sowie BesucherInnen der Schule. Sie soll das Verhalten in der Schule und auf dem Schulgelände regeln.

 

 Allgemeingültige Grundsätze:

  1. In der Eldetalschule gelten alle Gesetze, Verordnungen und Erlasse der BRD und des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern.
  2. Alle Schülerinnen und Schüler haben das Recht, ungestört zu lernen.
  3. Alle Lehrerinnen und Lehrer haben das Recht, ungestört zu unterrichten.
  4. Jeder muss das Recht des Anderen beachten und den Anderen respektieren.
  5. Mit fremdem, zur Benutzung überlassenem Eigentum wird sorgsam umgegangen und Ordnung in den Schulhäusern und dem Schulgelände gehalten.
  6. Verstöße gegen die Hausordnung werden geahndet.

Über diese Grundsätze hinaus gelten folgende Festlegungen:

Schulhausordnung | Grundschulteil

Diese Hausordnung gilt für SchülerInnen, LehrerInnen, MitarbeiterInnen sowie Besucher der Schule. Sie soll das Verhalten in der Schule und auf dem Schulgelände regeln.

  • Wir wollen respektvoll miteinander umgehen und Konflikte vermeiden.
  • Wir befolgen die Anweisungen aller Lehrkräfte und bleiben auf dem Schulgelände.
  • Wir bewegen uns im Schulgebäude, auf dem Schulhof und an der Buswendeschleife so, dass wir uns und andere nicht verletzen.
  • Die mitgeführten Handys, der Kinder, sind während des Schulvormittages grundsätzlich auszuschalten.
  • Wir lassen Dinge zu Hause, die andere stören und gefährden können.
  • Für mitgebrachte Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen!
  • Mit dem Schulmobiliar und allen Arbeitsmitteln bzw. Schulbüchern gehen wir pfleglich um.
  • Im Schulhaus, in der Turnhalle und auf dem Spielplatz achten wir auf Ordnung und Sauberkeit.
  • In der Frühstückspause nehmen alle Schüler geruhsam das Frühstück ein. Danach gehen wir zum Spielen auf den Schulhof.
  • Die Große Hofpause verbringen alle Schüler auf dem Schulhof, nachdem sie im Essenraum oder Klassenraum gegessen haben.
  • Zu einem guten Zusammenleben an unserer Schule wollen wir alle beitragen. Deshalb sorgen wir dafür, dass die Regeln eingehalten werden.

Sollte doch einmal etwas schief gehen und wir Fehler gemacht haben, hilft ein:

„Verzeih mir bitte!“

 

Schulhausordnung | Regionalschulteil

In unserer Schule verbringen wir einen Teil unseres Tages. Wir alle, SchülerInnen, LehrerInnen und MitarbeiterInnen, sind in dieser Zeit eine Gemeinschaft, in der jeder von uns Rechte und Pflichten hat.

Unsere Ziele sind: Lernen, Ordnung, Ruhe und Toleranz unter SchülernInnen, LehrernInnen, MitarbeiternInnen, Eltern und Gästen.

So stärken wir ein angenehmes Betriebsklima und damit das Ansehen unserer Schule.

Die Schulhausordnung ist für alle Personen, die sich in ihrem Geltungsbereich befinden, bindend.

Wer nicht bereit ist, sich an diese Schulhausordnung oder Teile davon  zu halten, muss  die Konsequenzen tragen. Diese können so weit gehen, dass der/diejenige  hier nicht arbeiten oder beschult werden kann.

Diese Schulhausordnung gilt in den Schulgebäuden, auf dem Schulgelände und auf allen Schulwegen und Orten, die im Aufgabenbereich der Schule bzw. unter Aufsicht des Schulpersonals betreten werden.

Das sind  das Hauptgebäude, die Nebengebäude, der Schulhof, die Hortwiese, die Grünfläche vor dem Werk- und Essenraum, die Bushaltestelle im Zusammenhang mit dem Schülertransport und der Sportplatz im Zusammenhang mit dem Sportunterricht oder der Mittagsfreizeit.

Zum Schulgelände des Grundschulteils gehören das Grundschulgebäude, der Schulhof der Grundschule und die Grünfläche hinter dem Werkraum. Diese Gebäude und Flächen gehören ausdrücklich nicht zum Schulbereich des Schulteils der Regionalen Schule.

Die Schulleitung ist befugt, zeitlich begrenzte Abweichungen von dieser Schulhausordnung zu gestatten.

  • Die Schüler betreten das Schulgebäude nur zum Unterricht oder sonstigen schulischen Veranstaltungen und melden schulfremde Personen im Sekretariat oder bei der Schulleitung.
  • Alle Schülerinnen und Schüler haben das Recht, ungestört zu lernen.
  • Alle Lehrerinnen und Lehrer haben das Recht, ungestört zu unterrichten.
  • Die Schüler sind pünktlich auf ihrem Platz (mind. 2 Minuten vor dem Klingelzeichen) und haben alle Arbeitsmaterialien bereit liegen.
  • SchülerInnen und Lehrkräfte sind gleichermaßen für einen pünktlichen Unterrichtsbeginn mit dem Klingelzeichen verantwortlich. Über das Ende einer Unterrichtseinheit entscheidet unabhängig vom Klingelzeichen nur die Lehrkraft.
  • Bei Abwesenheit der Lehrkraft sorgt der Klassensprecher für Ruhe und Ordnung. Jeder Schüler bleibt auf seinem Platz. Wenn 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn die Lehrkraft noch nicht anwesend ist, informiert der Klassensprecher die Schulleitung.
  • Wegen erheblicher Unfallgefahren sind das Toben auf den Mauern, das Rutschen und Klettern auf den Treppengeländern, das Hinausbeugen aus Fenstern sowie das Sitzen auf der Fensterbank streng untersagt.
  • Verboten sind auch gefährliche Spiele, rücksichtsloses Verhalten, Stoßen, Werfen mit Schneebällen, Steinen oder ähnlichen Objekten.
  • Nach dem 1. Block dient die Pause nur dem eventuellen Raumwechsel.
  • Jeder ist für die Sauberkeit auf dem Schulgelände und im Schulhaus mit verantwortlich. Dies bedeutet auch, Abfälle gehören in die vorgesehenen Behälter.
  • Offene Klassenräume dürfen von den Schülern dieser Klasse jederzeit betreten werden, von Schülern fremder Klassen nur nach Aufforderung.  Sie sind in ordentlichem Zustand zu halten und zu hinterlassen. Die Klasse, die zuletzt im Raum ist, stellt alle Stühle hoch und schließt die Fenster. Fachräume sind grundsätzlich verschlossen. Sie werden durch die Lehrkraft aufgeschlossen und dann von den Schülern betreten.
  • Die Toilettenbenutzung sollte nur in den Pausen erfolgen  (begründete Ausnahmen können von der Lehrkraft gewährt werden).
  • Während der Pausen darf das Schulgelände ohne besondere Erlaubnis nicht verlassen werden.
  • Schüler ab Jahrgangsstufe 8 dürfen das Schulgelände  in Freistunden oder bis zur Busabfahrt verlassen, wenn die Sorgeberechtigten dazu einen schriftlichen Antrag gestellt haben und die Klassenkonferenz zugestimmt hat.
  • Schüler und Lehrer haben die Pflicht sich über kurzfristige Stundenplanänderungen täglich an den Informationstafeln  vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsschluss zu informieren.
  • Im Unterricht werden weder Basecap noch Kapuze getragen, für die Jacken werden  die  im Unterrichtsraum befindlichen Garderoben benutzt.
  • Es ist verboten, Dinge von anderen ungefragt und ohne das Einverständnis des Eigentümers  zu benutzen.
  • Der Schulträger lehnt es ab, für die von den Schülern mitgebrachten Wertgegenstände die Haftung zu übernehmen.
  • Auf dem gesamten Schulgelände und während außerunterrichtlicher Veranstaltungen haben Schüler  und minderjährige Besucher Mobilfunkgeräte und sonstige elektronische Medien vollständig auszuschalten und sicher zu verwahren.

Bei Verstößen gegen diese Festlegung werden die Geräte eingezogen.

Am Ende des Schultages oder der Veranstaltung werden sie dem Schüler zurückgegeben.

Erst im Wiederholungsfall  oder bei schweren Störungen werden die Sorgeberechtigten informiert und zur Abholung des Gerätes aufgefordert.

Lehrinnen und Lehrer sind befugt, die Nutzung von  Mobilfunkgeräten und sonstige elektronische Geräten (Smartphones, Tablets o.Ä.) sowie Geräte zur Bearbeitung von Text-, Bild- und/oder Tondateien ausdrücklich zeitlich und örtlich begrenzt unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung zu gestatten.

  • Verboten sind das Beisichführen, der Konsum, die Weitergabe und der Handel von legalen sowie illegalen Drogen

(z. B. Alkohol, Tabakwaren, E-Zigaretten und E- Shishas…).

  • Waffen, waffenähnliche oder gefährliche Gegenstände mitzubringen, ist verboten, auch sie werden eingezogen. Gegebenenfalls wird Anzeige erstattet.
  • Nicht erlaubt ist das Tragen von Symbolen oder Codes, die verschlüsselt oder offen eine volksverhetzende, menschenverachtende, fremdenfeindliche oder extremistische Orientierung ausdrücken.
  • Die erfolgreiche Entwicklung eines jeden Einzelnen ist untrennbar mit einem angenehmen und freundlichen Klima in der Schule verbunden. Dazu sind gegenseitige Achtung, Toleranz, Rücksicht und Respekt unbedingte Voraussetzungen.

Hinweise zu Pflichten von Schülern und Eltern, Einhaltung der Schulpflicht, Anträgen auf Schul-und Unterrichtsbefreiungen:

  1. Schüler haben die Pflicht, Haus- und Lernzeitaufgaben zu erledigen.
  1. Schüler haben die Pflicht, die Schule zu besuchen.
  1. Eltern haben die Pflicht, für die Einhaltung der Schulpflicht ihrer Kinder zu sorgen.

Wenn Kinder ihre Schulpflicht im Krankheitsfall nicht erfüllen, müssen Eltern diese umgehend in der Schule telefonisch krank  melden und spätestens  drei Werktage nach Genesung des Kindes beim Klassenleiter eine schriftliche Bitte um  Entschuldigung vorlegen. In besonderen Fällen kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen.

  1. Um Freistellungen ihrer Kinder vom Unterricht aus besonderem Anlass bitten Eltern schriftlich und rechtzeitig (bis zu 3 Tagen beim Klassenleiter, längere Freistellung bei der Schulleitung).
  1. Sportbefreiungen sind keine Unterrichtsbefreiungen, die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht besteht weiter. Um begründete Sportbefreiungen können Eltern in schriftlicher Form bitten. Diese werden entweder vom Sportlehrer oder vom Arzt vorgenommen.

 

gez .Th. Bohn                                                                gez. B. Weimer

Vorsitzender der Schulkonferenz                             Schulleiter