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Beschlüsse der Lehrerkonferenzen über die Grundsätze

der Leistungsbewertung                                

Domsühl, 03.09.2025

Die Lehrerkonferenzen des Schulteils der Grundschule und des Schulteils der Regionalen Schule der Eldetalschule Domsühl beschließen für die Dauer des Schuljahres 2025/26 nach folgenden Grundsätzen für die Leistungsbewertung zu verfahren:

Teil 1  Bewertungsschlüssel für Klassenarbeiten und Leistungskontrollen


In den Jahrgangsstufen 3 bis 10 enthalten Klassenarbeiten Aufgaben aus den Anforderungsbereichen 1, 2 und 3.

Für schriftliche Lernerfolgskontrollen gilt die Anforderung nicht.

Die Bewertung der erbrachten Leistungen erfolgt auf der Grundlage der Leistungsbewertungsverordnung vom 30.04.2014 in Klassenarbeiten und schriftlichen Lernerfolgskontrollen nach dem gleichen Bewertungsschlüssel.

Ab 96% Note 1; ab 80% Note 2; ab 60% Note 3; ab 40% Note 4, ab 20% Note 5, unter 20% Note 6.

 

Teil 2  Festlegungen zur Anzahl von Klassenarbeiten, übrigen Noten und Wertigkeiten


Jahrgangsstufe 3 und 4 (Grundschule)

In Jahrgangsstufe 3 und 4 werden drei Klassenarbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht geschrieben und sollen einen Zeitraum von 45 Minuten nicht überschreiten.

Die Noten der Klassenarbeiten sind untereinander gleichwertig.

Diktate werden als schriftliche Lernerfolgskontrollen gewertet.

Die übrigen Noten aus schriftlichen, mündlichen, praktischen Aufgaben oder individuellen Lernaufgaben sind untereinander gleichwertig. Ihre Anzahl beträgt mindestens drei Noten pro Halbjahr, wobei die Anzahl nach oben nicht begrenzt wird.

Der Durchschnitt der Klassenarbeiten geht mit 30% und der Durchschnitt der übrigen Noten geht mit dem verbleibenden Anteil in die Jahresnote ein.

In allen übrigen Fächern sind keine Klassenarbeiten vorgeschrieben.

Die Noten aus schriftlichen, mündlichen, praktischen Aufgaben und individuellen Lernaufgaben sind untereinander gleichwertig. Es müssen mindestens drei Noten pro Halbjahr erteilt werden.

Beträgt bei der Gesamtnote die erste Stelle nach dem Komma 5, darf die unterrichtende Lehrkraft unter Berücksichtigung der Lernentwicklung Ermessen ausüben.

Jahrgangstufe 5 und 6   (Orientierungsstufe)

In den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch werden in Jahrgangsstufe 5 und 6 drei Klassenarbeiten geschrieben. Im Fach Deutsch ist davon mindestens 1 Aufsatz zu schreiben.

Eine Klassenarbeit dauert grundsätzlich 45 Minuten; ein Aufsatz kann bis zu 90 Minuten dauern.

Die Noten der Klassenarbeiten sind untereinander gleichwertig.

Die übrigen Noten aus schriftlichen, mündlichen, praktischen Aufgaben oder individuellen Lernaufgaben sind untereinander gleichwertig. Ihre Anzahl beträgt mindestens drei Noten pro Halbjahr, wobei die Anzahl nach oben nicht begrenzt wird.

Der Durchschnitt der Klassenarbeiten geht zu 50 % in die Jahresnote ein.

In allen übrigen Fächern sind keine Klassenarbeiten vorgeschrieben.

Die Noten aus schriftlichen, mündlichen, praktischen Aufgaben und individuellen Lernaufgaben sind untereinander gleichwertig. Es müssen mindestens drei Noten pro Halbjahr erteilt werden.

In Einstundenfächern wie Medienbildung, Werken, Religion, Ersatzunterricht , Kunst und Musik sowie Geografie und Physik in Jahrgangsstufe 6 müssen mindestens zwei Noten pro Schulhalbjahr erteilt werden.

Aus dem Durchschnitt der gleichwertigen Noten ergibt sich die Jahresnote.

Beträgt bei der Gesamtnote die erste Stelle nach dem Komma 5, kann die unterrichtende Lehrkraft unter Berücksichtigung der Lernentwicklung Ermessen ausüben.

Jahrgangsstufe 7 bis 10

In den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch werden in den Jahrgangsstufen 7, 9 und 10 drei Klassenarbeiten und in Jahrgangsstufe 8 wegen der Vergleichsarbeiten zwei Klassenarbeiten geschrieben.

In allen anderen werden keine Klassenarbeiten geschrieben.

Klassenarbeiten dauern mindestens 45 Minuten, Aufsätze können bis zu 90 Minuten dauern.

Die Klassenarbeitsnoten untereinander sind gleichwertig.

Bei Fächern mit  Klassenarbeiten  geht ihr Durchschnitt mit 50% in die Jahresnote ein.

Die Noten aus schriftlichen, mündlichen, praktischen Aufgaben sowie individuellen Lernaufgaben sind untereinander gleichwertig. Es müssen mindestens drei Noten pro Halbjahr erteilt werden.

In Einstundenfächern wie Geografie in den Jahrgangsstufen 7,8 und 10, Geschichte in Jahrgangsstufe 7, Kunst, Musik, Physik in den Jahrgangsstufen 8 und 9, Medienbildung sowie AWT gilt eine Mindestanzahl von zwei Noten pro Schulhalbjahr.

Aus dem Durchschnitt der gleichwertigen Noten ergibt sich die Jahresnote.

Beträgt bei der Gesamtnote die erste Stelle nach dem Komma 5, kann die unterrichtende Lehrkraft unter Berücksichtigung der Lernentwicklung Ermessen ausüben.

gez. B. Weimer

Schulleiter