Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat in der aktuellen Situation klare Regelungen* getroffen, wie Schule momentan zu agieren hat.

Eine Regelung* sieht vor, dass Schulen ihren Schülerinnen und Schülern Aufgaben und Übungen bereitstellen, die sie häuslich erledigen können.

Ab dem 17.03.20 stehen die Aufgaben hier auf der Homepage zur Verfügung, außerdem werden diese laufend ergänzt.

Bei den Aufgaben handelt es sich jeweils um „Wochen-Aufgaben“.

Die Aufgaben und Übungen finden Sie/findet ihr auf der Startseite der Schulhomepage, im Auswahlmenü oben, unter „Unterricht/Angebote“.

Anleitung:
  1. Auf der Startseite auf „Unterricht/Angebote“ klicken.
  2. „Aufgaben/ Übungen Grundschulteil“ oder „Aufgaben/ Übungen Regionalschulteil“ auswählen.
  3.  Zutreffende Klasse auswählen.
  4. Das Passwort eingeben. (Dieses erfahren Sie über die Klassenelternvertretungen, die heute informiert werden.)
  5. Das Unterrichtsfach aussuchen und den Link anklicken.
  6. Den Link erneut anklicken und die PDF-Datei öffnet sich.
  7. Die Datei kann nun ausgedruckt oder heruntergeladen werden.

Die Aufgaben und Übungen erhalten Sie/erhaltet ihr als „PDF“, so soll sichergestellt sein, dass diese in der Darstellung unverändert geöffnet werden können, anders wäre dies nicht zu gewährleisten.

Sämtliche Unterrichtsmaterialien (Bücher, Arbeitshefte, Hefter…etc.) können in der Zeit von 07.30 – 12.35Uhr an der Schule abgeholt werden, bitte benutzen Sie die Klingel am Haupteingang!

Die Schülerinnen und Schüler sind angehalten, alle in dieser Zeit erledigten Aufgaben in einem Hefter zu sammeln.

* „[…]Die Lehrkräfte werden mit Unterstützung des Ministerium in geeigneter Form Materialien
für das selbstorganisierte Lernen zur Verfügung stellen  sowie die Schülerinnen und Schüler bei anstehenden Prüfungsvorbereitungen bestmöglich zu unterstützen. Die Form der Vermittlung von Lerninhalten und die Unterstützung der Schülerinnen und  Schüler bei anstehenden Prüfungsvorbereitungen wird durch Ihre Schule eigenverantwortlich geregelt.  Bei Leistungsbewertungen soll selbstverständlich auf die aktuelle Situation Rücksicht genommen werden. Deshalb entstehen Schülerinnen und Schülern bei Unterrichtsausfall aufgrund von Schulschließungen keine Nachteile in Bezug auf ihre Benotung.[…]“

(Quelle: „Elternbrief“ vom Ministerium Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern, die Ministerin, B.Martin. Schwerin. 14.03.2020)