Elternbrief Nummer 10 im Schuljahr 2021-2022

„Absicherung des Präsenzunterrichts“

 

Sehr geehrte Eltern,

das Infektionsgeschehen hat in unserem Land ein unvorstellbares Ausmaß erreicht.

Da nach zwei Coronawintern deutlich geworden ist, welche schwerwiegenden Nachteile die Schülerinnen und Schüler während Schulschließungen sowie Wechsel- und Distanzunterricht haben, halten alle Verantwortlichen daran fest, die Schulen nicht zu schließen.

Verschiedene Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Infektionen aus den Schulen herauszuhalten.

Neben den bewährten Maßnahmen, wie der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung und der wöchentlich zweimaligen Selbsttestung, bittet das Land eindringlich, die Impfangebote anzunehmen.

Darüber hinaus werden wir in den jeweiligen Schularten folgende Maßnahmen ergreifen.

Im Grundschulteil gilt ab Mittwoch, dem 01.Dezember 2021:  

  1. Die volle Halbtagsschule wird ausgesetzt. Das bedeutet, dass in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Unterricht nach der 5. Stunde endet.
  2. Deutsch- Mathematik- und Sachunterricht finden in vollem Umfang statt.
  3. Musik- und Sportunterricht finden, wenn überhaupt, nur noch eingeschränkt statt.
  4. Ein neuer Stundenplan ermöglicht versetzte Pausen- und Essenzeiten.
  5. In den Frühstückspausen bleiben alle SuS auf ihrem Sitzplatz nach Sitzplan. Aus Gründen der Kontaktreduzierung ist das Plätzetauschen zu unterlassen.
  6. Die Klassenräume werden regelmäßig stoßgelüftet.
  7. Die Betreuung der Kinder bis zum Beginn des Hortes wird gewährleistet.
  8. Alle Kinder, die nicht im Hort betreut werden, nutzen den Schülerbus um 12.15 Uhr.

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Im Regionalschulteil gilt ab Dienstag, dem 30.November 2021:

  1. Der Sportunterricht kann grundsätzlich nur im Freien stattfinden. Die SuS können mit ihrer Alltagskleidung daran teilnehmen. Es können Bewegungsaufgaben gestellt und sporttheoretischer Unterricht erteilt werden.
  2. In darstellendem Spiel dürfen keine physischen Kontakte stattfinden.
  3. In Musik darf kein Gruppen- oder Chorgesang stattfinden. Eine Person darf einzeln ein Lied unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 2m und ohne Maske vortragen.
  4. In den Frühstückspausen bleiben alle SuS auf ihrem Sitzplatz nach Sitzplan. Aus Gründen der Kontaktreduzierung ist das Plätzetauschen zu unterlassen.
  5. Das Betreten fremder Klassenräume ist ohne Aufforderung durch Lehrer verboten.
  6. Die Bereiche vor den Klassenräumen stehen für den Aufenthalt nur den Schülern der entsprechenden Klasse zur Verfügung.
  7. Die Unterrichtsräume werden regelmäßig stoßgelüftet.
  8. Bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 m ist auch im Freien die Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

 

Bitte fordern Sie von Ihren Kindern die unbedingte Einhaltung der Hygieneregeln ein.

Wir haben nur diese Chance, eine Schulschließung oder ganze Klassen in Quarantäne zu vermeiden!

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. B. Weimer

Schulleiter