Elternbrief Nr. 23 im Schuljahr 2020/21

„Testpflicht an Schulen“

 

Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler,

 

mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes des Bundes wird nunmehr bundesweit geregelt, dass die Teilnahme am Präsenzunterricht bzw. der Notbetreuung an allgemeinbildenden Schulen nur zulässig ist für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und sonstige an der Schule tätige Personen, die sich zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 testen.

Getestet wird immer Montag und Donnerstag, sollte jemand an diesen Tagen fehlen, wird der Test am Folgetag nachgeholt.

Diese Regelung gilt ab dem 28. April 2021.

Schülerinnen und Schüler, die der Testverpflichtung des Bundesgesetzes nicht nachkommen, entscheiden sich damit, nicht an den Präsenzangeboten (Notfallbetreuung) bzw. dem Unterricht teilzunehmen. Sie erhalten Aufgaben zur eigenständigen Bearbeitung, haben jedoch keinen Anspruch auf Beschulung in Distanz.

Eine aktuelle Einverständniserklärung zur Durchführung eines Antigen-Schnelltests finden Sie auf  unserer Homepage. (Siehe Anhang!)

Dieses Formular muss am ersten Tag, an dem Ihr Kind wieder in der Schule ist, vorliegen.

 

Mit freundlichen Grüßen

B.Weimer

Schulleiter

Anhang:

A2 Einverständniserklärung Schule

162.HS_Testpflicht_Eltern 23042021