Elternbrief Nummer 25 im Schuljahr 2020-2021

„Schulbetrieb in der Woche vom 03. bis 07.05.2021 – Neuregelung der Versetzung“

 

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

 

die Inzidenzwerte in unserem Landkreis beginnen sich zu entspannen. Trotzdem muss ich Ihnen mitteilen, dass in der Woche vom 10. bis 12.05.2021 unsere Schule weiter geschlossen bleibt.

Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 bleibt die Notfallbetreuung eingerichtet.

An den Zugangsbestimmungen hat sich nichts geändert.

Die Schülerinnen und Schüler sind hierfür anzumelden – per E-Mail unter regionale.schule.domsuehl@web.de, per Telefon Jahrgangsstufe 1 bis 4 unter 038 728 22 547, Jahrgangsstufe 5 und 6 unter 038 728 20 236.

Voraussetzung für die Aufnahme in die Notfallbetreuung ist eine aktuelle Unabkömmlichkeitsbescheinigung des Arbeitgebers, bzw. eine aktuelle Selbsterklärung von Selbstständigen.

Aktuell sind sie für uns, wenn diese seit Ostern 2021 gelten.

Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 und 8 bleiben im Distanzunterricht.

Nur für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9 findet Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen statt.

Die Aufgaben zur Bearbeitung für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 8 werden weiterhin mit den üblichen Medien zur Verfügung gestellt. (E-Mail, Klassenpadlet…)

Am Mittwoch, dem 12.05.21 hoffe ich Ihnen mitteilen zu können, wie der Unterricht in der Woche vom 17. bis 20.05.21 organisiert wird.

Darüber hinaus möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Versetzung in diesem Schuljahr anders als im vergangenen Schuljahr geregelt ist.

Kurz zusammengefasst gilt wieder die Versetzungsordnung! Eine automatische Versetzung wie im Vorjahr findet nicht statt!

In der Entscheidung über die Versetzung sollen alle Umstände, insbesondere auch die durch die Pandemie bedingten, von der Klassenkonferenz berücksichtigt werden.

Ein freiwilliger Rücktritt ist möglich! Dieser muss bis spätestens 20.05.2021 schriftlich und formlos beantragt werden.

Bevor Sie diesen Antrag stellen, bitten wir Sie zu bedenken, dass alle Schülerinnen und Schüler von der pandemiebedingten Situation betroffen sind und dass deswegen in allen Jahrgangsstufen und Unterrichtsfächern Maßnahmen ergriffen werden müssen, die Defizite aufzuarbeiten.

Im Gespräch dafür sind z.B. eine umfassende Wiederholung am Schuljahresanfang und die Entrümpelung der Lehrpläne. Auch eine andere Ausrichtung der vollen Halbtagsgrundschule und der Ganztagsschule sind vorstellbar. Wir meinen, dass der freiwillige Rücktritt nur in ganz speziellen Einzelfällen eine gute Lösung sein wird.

Wir bitten Sie, sich mit den Klassenleiterinnen oder Klassenleitern im Vorfeld dieser Entscheidung zu beraten.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. B. Weimer

Schulleiter