Elternbrief Nummer 08 im Schuljahr 2021-2022

„Allgemeinverfügung des Landrates vom 04.11.2021“

 

Sehr geehrte Eltern,

das Infektionsgeschehen nimmt in unserem Landkreis wieder ein bedrohliches Ausmaß an.

Deswegen hat der Landrat eine Allgemeinverfügung am 04.11. 2021 erlassen, die uns heute zur Verfügung gestellt wurde.

Ich fasse die wesentlichen Punkte für unseren Schulbetrieb zusammen. Die vollständige Allgemeinverfügung können Sie auf der Webseite des Landkreises nachlesen.

  • Die Allgemeinverfügung gilt für mit dem Coronavirus infizierte Personen und enge Kontaktpersonen. Sie gilt ausdrücklich nicht für vollständig geimpfte oder für von einer Coronainfektion genesene Personen.
  • Wenn allerdings geimpfte oder genesene Personen engen Kontakt mit Personen hatten, die mit der Alpha-, Beta-, Gamma- oder Delta-Variante infiziert sind, gilt diese Allgemeinverfügung auch für diese.
  • Als enge Kontaktperson gilt man,
  • wenn man sich mindestens 10 Minuten in weniger als 1,5m Abstand zu einer infizierten Person ohne korrekt getragenen Mund-Nasen-Schutz aufgehalten hat,
  • wenn man sich in weniger als 1,5m Abstand zu einer infizierten Person aufgehalten hat, die den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt getragen hat,
  • wenn man direkten Kontakt zu respiratorischem Sekret einer infizierten Person hatte (beispielsweise durch Anhusten, Anniesen oder Ähnliches),
  • wenn man sich mehr als 10 Minuten im selben Raum mit einer infizierten Person aufgehalten hat.

Die Entscheidung, ob sich ganze Schulklassen in Quarantäne begeben müssen, trifft einzig das Gesundheitsamt.

 

Es wird angeordnet, dass infizierte Personen und Kontaktpersonen

  • sich in häusliche Quarantäne begeben müssen, (Wohnung nicht verlassen, keinen Besuch empfangen),
  • durch das Gesundheitsamt beobachtet werden, (Auskunft geben, Untersuchungen dulden, Anordnungen Folge leisten),
  • zweimal täglich Körpertemperatur messen müssen,
  • täglich ein Tagebuch führen zu Symptomen, Körpertemperatur, Aktivitäten und Kontakten,
  • das Gesundheitsamt telefonisch in Kenntnis setzen, wenn unspezifische Allgemeinsymptome oder respiratorische Symptome jeder Schwere auftreten (03871 722 8800),
  • Kontakte auf das notwendige Maß beschränken,
  • in der Häuslichkeit eine zeitliche und räumliche Trennung von anderen Haushaltsmitgliedern vornehmen.

 

Beendet werden diese Maßnahmen bei infizierten Personen nur durch das Gesundheitsamt.

Bei engen Kontaktpersonen, die keine Symptome aufweisen enden diese Maßnahmen erst nach Ablauf von 10 Tagen, gerechnet vom Folgetag des letzten Kontaktes.

Enge Kontaktpersonen können sich auch frühestens am 5. Tag der Quarantäne einem PCR-Test unterziehen. Wenn dieser negativ ist, werden diese Maßnahmen ebenfalls beendet.

 

Infizierte Personen müssen

  • eine Liste über Kontaktpersonen der letzte 48 Stunden erstellen und dem Gesundheitsamt übermitteln (E-Mail: ifsg@kreis-lup.de , Telefon: 03871 722 8800)
  • von den Kontaktpersonen, soweit möglich, Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer und einen Hinweis angeben, ob die Kontaktperson informiert werden konnte und wie die Kontaktperson erreicht werden kann,
  • Kontaktpersonen unverzüglich darüber informieren, dass sie mit einer infizierten Person Kontakt hatten und dass sie die Allgemeinverfügung zu beachten haben.

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Sehr geehrte Eltern,

bei aller Sorge um das Wohl Ihrer Kinder bitte ich Sie auch um Bedächtigkeit.

Ein positiver Schnelltest eines Kindes in der Schule bedeutet noch nicht zwingend dessen Infektion mit dem Coronavirus. Erst wenn diese durch einen PCR-Test bestätigt wurde, und wir darüber informiert wurden, können wir entsprechend der Allgemeinverfügung und dem Leitfaden des LAGuS handeln.

 

So, wie ich davon überzeugt bin, dass es keinen 100%-igen Schutz vor einer Coronainfektion gibt, bin ich auch davon überzeugt, dass jeder Einzelne von uns durchaus etwas zu seinem Schutz tun kann.

Deswegen bitte ich Sie, nehmen Sie die Testungen ernst!

Nehmen Sie auch die Einhaltung der Coronaregeln ernst!

Fordern Sie die Einhaltung der Coronaregeln auch von Ihren Kindern und nicht nur in der Schule ein. Auch Impfungen für Kinder ab 12 Jahren sind inzwischen möglich!

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. B. Weimer

Schulleiter