Elternbrief Nummer 26 im Schuljahr 2020-2021

„Schulbetrieb in der Woche vom 17. bis 20.05.2021“

 

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

da der Inzidenzwert am Mittwoch, dem 12.05.2021 in unserem Landkreis über 100 lag, findet ab Montag, den 17.05.21 ein völlig neues Beschulungsmodell an unserer Schule statt.

Im Kern geht es darum, dass in allen Jahrgangsstufen Wechselunterricht stattfinden wird.

Das bedeutet, dass die jeweiligen Klassen in zwei Lerngruppen eingeteilt werden und jeweils eine Lerngruppe in festgelegten Zeiten im Präsenzunterricht und die andere Lerngruppe im Distanzunterricht ist.

In der Zeit des Präsenzunterrichts herrscht auch Präsenzpflicht.

In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 steht die Notbetreuung weiter zur Verfügung. Für die Kinder dieser Jahrgangsstufen besteht auch ein Anspruch auf eine Hortbetreuung, wenn sie sich hier im Präsenzunterricht oder in der Notbetreuung befinden.

Da dieses Beschulungsmodell für die meisten Jahrgangsstufen wieder völlig neu ist, ist uns auch bewusst, dass es Sie vor neue Herausforderungen stellt. In der Kürze der Zeit war es uns beispielsweise nicht möglich, die Präsenzzeiten der Schülerinnen und Schüler aus der Grundschule, der Orientierungsstufe und der Regionalen Schule zu synchronisieren. Wir gehen aber auch davon aus, dass die Inzidenzwerte in unserem Landkreis bald beständig unter 100 liegen werden, so dass in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen stattfinden wird.

Darüber, wann die Jahrgangsstufen 7 bis 9 wieder Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen haben werden, macht die 3. Corona-Landesverordnung keine Aussagen.

Für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 gilt:

Sie erfahren die Einteilung der Lerngruppen von den Klassenleiterinnen und Klassenleitern.

Die Lerngruppe 1 hat am Montag und Mittwoch (17. und 19.Mai) Präsenzpflicht.

Die Lerngruppe 2 hat am Dienstag und Donnerstag (18.und 20.Mai) Präsenzpflicht.

Der Unterricht wird in der Regel von der Klassenleiterin bzw. dem Klassenleiter erteilt. In der Hauptsache findet Deutsch-, Mathematik- und Sachunterricht statt.

Die Bestätigung des Schulbesuchs für die Hortbetreuung erhalten Sie auf Verlangen von der Klassenleiterin bzw. dem Klassenleiter.

Bitte beachten Sie, dass alle Schülerinnen und Schüler, die seit Ostern nicht mehr in der Schule waren, die aktuellen Formulare „Gesundheitsbestätigung (Teil A und B)“ und „Einverständniserklärung für Selbsttests…“ ausgefüllt und unterschrieben vorlegen müssen! (siehe Homepage -Downloadbereich!)

An den Regelungen der Schulkonferenz für die Selbsttestungen in der Häuslichkeit und die Übergabe der Corona-Tests ändert sich nichts! (siehe Schulhomepage!)

Für die Orientierungsstufe gilt:

Die Lerngruppeneinteilung wird auf den Klassenpadlets veröffentlicht.

Die Lerngruppe 1 hat am Montag und Dienstag (17. und 18.Mai) Präsenzpflicht.

Die Lerngruppe 2 hat am Mittwoch und Donnerstag (19.und 20.Mai) Präsenzpflicht.

An diesen Tagen findet Unterricht laut Plan in einer A- Woche statt.

Die Selbsttestungen finden am Montag und am Mittwoch statt.

Bitte beachten Sie, dass alle Schülerinnen und Schüler, die seit Ostern nicht mehr in der Schule waren, die aktuellen Formulare „Gesundheitsbestätigung (Teil A und B)“ und „Einverständniserklärung für Selbsttests…“ ausgefüllt und unterschrieben vorlegen müssen! (siehe Homepage-Downloadbereich!)

An den Regelungen der Schulkonferenz für die Selbsttestungen in der Häuslichkeit und die Übergabe der Corona-Tests ändert sich nichts! (siehe Schulhomepage!)

Für die Jahrgangsstufen 7 bis 9 gilt:

Die Lerngruppeneinteilung bleibt bestehen, die am 12.04.21 vorgenommen wurde.

Die Gruppe 2 hat in der Zeit vom 17.bis 20.05.21 Präsenzpflicht (die Gruppe 1 hatte diese Präsenzpflicht schon in der Woche vom 12.-16.04.21). Gruppe 1 ist im Distanzunterricht.

Es findet Unterricht laut Stundenplan einer A-Woche statt.

Die Selbsttestungen finden am Montag und am Donnerstag statt.

Bitte beachten Sie, dass alle Schülerinnen und Schüler, die seit Ostern nicht mehr in der Schule waren, die aktuellen Formulare „Gesundheitsbestätigung (Teil A und B)“ und „Einverständniserklärung für Selbsttests…“ ausgefüllt und unterschrieben vorlegen müssen! (siehe Homepage-Downloadbereich!)

An den Regelungen der Schulkonferenz für die Selbsttestungen in der Häuslichkeit und die Übergabe der Corona-Tests ändert sich nichts! (siehe Schulhomepage!)

Für Klasse 10 gilt:

Der Termin der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen und der Abgabe der Entscheidung über die mündlichen Prüfungen bleibt bestehen. Auch die Konsultationen finden zwischen dem 26.05.21 und dem 01.06.21 finden planmäßig statt.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. B. Weimer

Schulleiter