Elternbrief Nummer 27 im Schuljahr 2020-2021

„Schulbetrieb ab der Woche vom 26. bis 28.05.2021“

 

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

die neueste Verordnung, die heute im Landtag beschlossen werden soll, wird festlegen, dass für alle Jahrgangsstufen bei einer Inzidenz unter 50 der Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen wieder aufgenommen wird.

Das bedeutet, dass alle Klassen in den Präsenzunterricht mit dem unter normalen Bedingungen geltenden Stundenplan ab 26.05.2021 zurückkehren.

Wir gehen davon aus, dass auch der Sportunterricht wieder stattfinden kann.

Ob besondere Bedingungen im Musikunterricht gelten, ist noch nicht absehbar.

In jedem Fall bleibt es bei der Testpflicht und der Maskenpflicht!

Schülerinnen und Schüler, die sich der Testung nicht unterziehen, dürfen die Schule nicht betreten. Sie erhalten Aufgaben, die zu Hause zu erledigen sind.

Schülerinnen und Schüler, die an COVID-19 erkrankt waren und genesen sind, brauchen an der Selbsttestung nicht teilzunehmen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Es liegt eine positive Testbestätigung eines PCR-Tests vor.
  • Diese positive Testbestätigung ist älter als 28 Tage und jünger als 6 Monate.
  • Die Schülerin / der Schüler leidet aktuell nicht an typischen COVID-19-Symptomen, wie Atemnot, neu auftretendem Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust.

Die genesenen Schülerinnen und Schüler dürfen davon abgesehen selbstverständlich weiter an den Selbsttestungen teilnehmen.

Im Schulteil der Regionalen Schule gilt für den Rest des Schuljahres wieder die im Schulplaner veröffentlichte Wocheneinteilung.

Die Schulwoche vom 26. bis 28.05.2021 ist demnach eine A-Woche.

 

Wir wünschen Ihnen frohe Pfingsten!

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. B. Weimer

Schulleiter

(20.05.21)