Elternbrief Nummer 04 im Schuljahr 2021-2022

Beginn von Bauarbeiten auf dem Schulgelände

Veränderungen im Hygienekonzept

Hinweis auf externe Förderung

 

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

wir wurden gerade davon in Kenntnis gesetzt, dass am Montag, dem 20.09.2021 Erdarbeiten auf dem Schulgelände zur Vorbereitung der eigentlichen Bauarbeiten beginnen.

Sie werden mit folgenden Veränderungen bzw. Einschränkungen verbunden sein.

  • Die Schulhoffläche für die Jahrgangsstufen 9 und 10 (die sogenannte Hortwiese wird nicht mehr zur Verfügung stehen.
  • Mit einer Sondergenehmigung durch das Gesundheitsamt werden wir die definierten Gruppen 7/8 sowie 9/10 zu einer definierten Gruppe zusammenfassen müssen.

Die Schüler der Jahrgangsstufen 7 bis 10 werden alle die Haupteingangstür, den unteren Flur mit den Klassenräumen und die Grünfläche zum Rotdornweg nutzen.

  • Die Drehscheibe muss abgebaut werden. Sie steht an einem Ort, der unmittelbar von Baumaßnahmen betroffen ist. Solange die Bauarbeiten dauern, besteht auch keine Aussicht, dass sie wieder aufgebaut werden könnte. Im Übrigen ist sie in so schlechtem Zustand, dass es ungewiss ist, ob sie überhaupt wieder aufgebaut werden kann.
  • Durch die ausführende Baufirma werden Wege zwischen den Schul- und Unterrichtsgebäuden, dem Essen- und Werkraumraum und der Bushaltestelle freigehalten und die Baustelle mit Bauzäunen gesichert.

Wir bitten alle Eltern, insbesondere aber die Eltern der Grundschüler auf ihre Kinder einzuwirken, sich vorsichtig und umsichtig zu verhalten.

Verändern Sie bitte den Schulweg so, dass die Baustelle umgangen wird.

Außerdem möchte ich Sie auf diesem Weg darauf hinweisen, dass das Land ein außerschulisches Lern- und Förderprogramm neuaufgelegt hat, das vom 01.09.2021 bis 12.08.2022 gilt.

Dieses Programm ermöglicht, dass

  • alle Schülerinnen oder Schüler, die im Schuljahr 2021-22 an einer allgemeinbildenden Schule lernen,
  • bis zu 30 Förderstunden a 45 min pro Schülerin oder Schüler,
  • finanziert seitens des Landes bis zu einem Förderstundensatz von 18,75€
  • sowohl in der Schulzeit (zusätzlich zum Unterricht) als auch in der Ferienzeit
  • in Präsenzunterricht oder auch onlinebasiert

wahrnehmen können.

Dazu ist ein Berechtigungsschein nötig.

Diesen können Sie unter folgender Adresse anfordern:

https://www.lfi-mv.de/forderungen/Lern-und-Foerderprogramm/index.html

  1. Schritt: Sie fordern den Berechtigungsschein an, drucken und füllen ihn mit den

erforderlichen Angaben der Schülerin/des Schülers aus.

  1. Schritt: Dieser Berechtigungsschein wird der Schule zur Bestätigung vorgelegt.
  2. Schritt: Der ausgefüllte Berechtigungsschein wird bei einem selbst gewählten Anbieter von

Lern- und Förderangeboten vorgelegt, das Angebot vereinbart und gestartet.

  1. Schritt: Am Ende der Förderung wird die Durchführung durch die Eltern per Unterschrift

bestätigt. Der Anbieter rechnet seine Leistung direkt mit dem Land M-V ab.

Hinweis 1:            Über das Lern- und Förderprogramm 2021-22 werden ausschließlich solche Angebote

finanziell gefördert, die von außerschulischen Partnern wie z.B. Nachhilfeinstituten oder aber auch gewerblich oder freiberuflich tätigen Einzelpersonen unterbreitet werden, die in Mecklenburg-Vorpommern ansässig oder niedergelassen sind und ihre Angebote in MV unterbreiten.

Hinweis 2:            Über diese Lernförderung hinaus kommt eine außerschulische Lernförderung im

Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT-Leistung) nur in Betracht, wenn

  • für die dafür anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler die Lernförderung über das Lern- und Förderprogramm des Landes bereits vollumfänglich ausgeschöpft wurde und für eine weitere Lernförderung die gesetzlichen Voraussetzungen für Leistungen zur Bildung und Teilhabe gegeben sind,
  • die gewünschte Lernförderung über die gesetzten Rahmenbedingungen des Lern- und Förderprogramms des Landes hinausgeht und die gesetzlichen Voraussetzungen für Lernförderung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) vorliegen.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. B. Weimer

Schulleiter