Elternbrief Nummer 06 im Schuljahr 2021-2022

Regelungen für bevorstehende Elterngespräche

 

Sehr geehrte Eltern,

aufgrund der bevorstehenden Elterngespräche weise ich Sie nochmals auf die Regelungen der Schulcoronaverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommerns hin. Hier steht unter § 6 II Nr. 7, dass schulfremde Personen die Schule nur betreten dürfen, wenn sie geimpft, getestet oder genesen sind.

Dieser Nachweis ist der Klassenleiterin oder dem Klassenleiter vorzulegen.

Als Nachweis eines negativen Testergebnisses ist nur eine Bescheinigung aus einem Testzentrum oder vom Arbeitgeber (sofern dieser Tests anbietet) zulässig.

Die dafür eventuell entstehenden Kosten können von der Schule nicht übernommen werden.

Ich bitte Sie, dies für die Elterngespräche zu beachten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Schulleiter