Elternbrief Nummer 6 im Schuljahr 2023-24

„Hinweise zum Streik des ÖPNV am 01.03.2024“

 

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

bedauerlicherweise habe ich heute wieder keine guten Nachrichten für Sie.

Der Reisedienst Ludwigslust-Parchim hat mitgeteilt, dass der ÖPNV am Freitag, dem 01.03.2024 erneut bestreikt wird und dass davon der Schülerfahrverkehr in vollem Umfang betroffen ist.

Für den Schul- und Unterrichtsbetrieb hat das die gleichen Auswirkungen wie an den vergangenen Streiktagen.

Die Schule ist geöffnet, Unterricht findet statt.

Er endet im Grundschulteil um 12:05 Uhr, im Regionalschulteil um 12:35 Uhr.

Schülerinnen und Schüler, die wegen der bestreikten Schülerbeförderung die Schule nicht erreichen, gelten als entschuldigt.

Mit Rücksicht auf diese Schülerinnen und Schüler wird kein neuer Stoff vermittelt und werden keine Lernerfolgskontrollen geschrieben.

Die Arbeitsaufträge für diesen Tag erhalten die Schülerinnen und Schüler vorab bzw. auf der Lernplattform itslearning.

Diese Arbeitsaufträge erledigen die Schülerinnen und Schüler, die die Schule erreichen, hier und diejenigen, die sie nicht erreichen, zu Hause.

Wenn es möglich wäre, dass alle Schülerinnen und Schüler trotz des Streikes die Schule erreichen würden, dann könnte auch normaler Unterricht ohne Abstriche stattfinden.

Die Erfahrungen der vergangenen Streiktage besagen, dass wir davon nicht ausgehen können, deswegen müssen wir so handeln wie beschrieben.

Was den Zugang zur Lernplattform „itslearning“ angeht, möchte ich Ihnen mitteilen, dass wir den Zugang über einen beliebigen Browser empfehlen. Es gibt auch einen Zugang über eine App. Diesen empfehlen wir aber nicht.

Die Zugangsdaten wurden den Schülerinnen und Schülern ausgehändigt. Im Schulplaner gibt es eine Seite, auf der diese Daten notiert werden konnten, wenn man wollte.

Wir haben die gemeldeten Zugangsprobleme zum Anlass genommen, eine Kurzanleitung auf unserer Homepage anzulegen, die den Zugang zu „itslearning“ beschreibt. Diese werden wir in Kürze veröffentlichen.

Sollte es dennoch im Einzelnen Zugangsprobleme geben, dann bedeutet das nicht, von der Erledigung der Aufgaben entbunden zu sein. Die Pflicht zur Erledigung der Aufgaben besteht weiterhin. Dann ist Eigeninitiative gefordert, diese Aufgaben von Mitschülern zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

B. Weimer

Schulleiter